05.05.2006 - In Deutschland ist die Abgabe von Alkohol an bestimmte Altersgrenzen gebunden: Getränke und Lebensmittel, die Branntwein enthalten (z. B. Schnaps oder Likör), dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Andere alkoholische Getränke, wie z. B. Bier und Wein, dürfen nur von Personen erworben werden, die 16 Jahre und älter sind.
Aus dem Inhalt:
[...] Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr passen überhaupt nicht zusammen. Wenn du mit 0,5 Promille am Straßenverkehr teilnimmst, begehst [...]
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