Familienförderung
Die Familienpolitik umfasst alle Maßnahmen, die dem rechtlichen Schutz von Ehe, Familie, nichtehelichen Kindern (Art. 6 GG) und ihrer materiellen Förderung dienen. Anders als in der DDR hatten die bundesdeutschen Regierungen der Nachkriegszeit versucht, an das bürgerliche Familienleitbild der Jahrhundertwende anzuknüpfen und die nichtberufstätige E...
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