Bei dem Pressekodex handelt es sich um vom deutschen Presserat herausgegebene Vorgaben, an die sich alle Journalisten halten müssen. Der Presserat hat die Aufgabe, die Arbeit der Medien in Deutschland im Hinblick auf den Pressekodex zu kontrollieren. Dieser existiert bereits seit 1973 und besteht aus zahlreichen Punkten, die Maßstäbe für journalistisches Arbeiten vorgeben. Diese Regeln sind ethischer Natur, was bedeutet, dass sie moralische Grundsätze beschreiben. Egal, ob Journalisten für Zeitungen, Radio, Fernsehen oder Webseiten im Internet arbeiten – jeder muss den Pressekodex befolgen. Der Begriff „Kodex“ ist ein anderes Wort für „Gesetzbuch“.
Entdeckt der Presserat in seiner Kontrolle, dass in einem Artikel oder in einer Zeitung gegen den Pressekodex verstoßen wurde, spricht er gegen die Zeitung eine Rüge aus. Die gerügte Zeitung sollte anschließend die Rüge in ihrer nächsten Ausgabe veröffentlichen. So hofft der Presserat auf eine Besserung der journalistischen Arbeit der betroffenen Zeitung. Es ist auch möglich sich als Leser über Artikel in Zeitungen, Zeitschriften oder im Internet beim Presserat zu beschweren. Von solchen Beschwerden und Rügen sind kostenlose Zeitschriften und Anzeigenblätter allerdings stets ausgenommen.
Der Pressekodex setzt sich aus insgesamt 16 Punkten zusammen. Die oberste Richtlinie ist dabei, dass der Journalist immer wahrheitsgetreu berichten muss, ohne die Menschenwürde derjenigen zu verletzen, die in seinen Berichten vorkommen. Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Recherchearbeit die einzig richtige Arbeitsweise eines Journalisten und Gerüchte über ein bestimmtes Thema dürfen niemals als Fakten ausgegeben werden. Dennoch dürfen bei der Recherche keine Mittel benutzt werden, die andere Menschen beeinträchtigen oder ihre Rechte verletzen könnten, zum Beispiel bei der Beschaffung von Bildern oder anderem Informationsmaterial.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Pressekodex, der auch häufig diskutiert wird, ist die Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Menschen, über den man berichtet. Dazu gehört, dass sein Name nicht genannt oder sein Foto nicht gezeigt werden darf. Ein jeder Mensch hat das Recht darauf in der Presse anonym zu bleiben. Anders ist es bei Personen, deren Arbeit in öffentlichem Interesse sind, beispielsweise bei Politikern, Schauspielern oder sonstigen bekannten Persönlichkeiten. Ihre Arbeit darf in den Medien besprochen werden. Dieses Recht wird häufig von sogenannten Paparazzi ausgenutzt, die Prominenten auflauern, Fotos machen und diese für teures Geld verkaufen. Auch wird immer wieder die Forderung laut, dass es Journalisten erlaubt sein sollte, die Herkunft von Straftätern zu nennen.
Genauso muss die Presse Rücksicht auf religiöse und moralische Überzeugungen nehmen und darf in ihrer Berichterstattung zum Jugendschutz nicht allzu bildlich auf Gewalt und Brutalität eingehen. Jegliche Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion, einer Behinderung oder dem sozialem Status ist natürlich ebenfalls verboten. So sollte ein Journalist immer unparteiisch sein und bei einem Konflikt stets beide Seiten darstellen.
Die Einhaltung des Pressekodex sollte zum Grundsatz eines jeden Journalisten gehören. Dies gehört zur sogenannten „journalistischen Sorgfaltspflicht“. Da viele Menschen die Berichte und Artikel von Journalisten lesen und sich anhand dieser ihre Meinungen bilden, ist es von äußerster Wichtigkeit, dass Journalisten immer wahrheitsgetreu, neutral und sorgfältig arbeiten.
Dennoch gibt es gegen den Pressekodex hin und wieder auch Kritik. Zum einen wird kritisiert, dass der Presserat im Grunde, obwohl er bei Verstößen öffentlich Rügen aussprechen kann, keinerlei wirkliche Macht hat. Zwar sind die betroffenen Medien, gegen die der Rat eine Rüge ausgesprochen hat, verpflichtet, diese Rüge abzudrucken. Trotzdem hält sich nicht jede Zeitung daran. Die Nichteinhaltung des Pressekodex hat der Meinung der Kritiker nach also zu geringe Konsequenzen. Zudem wird kritisiert, dass die Entscheidungen des Presserates, was der Grund einer Rüge gegen ein bestimmtes Medium ist, nicht immer nachvollziehbar sind, da der Prozess der Entscheidungsfindung und die Beratungen des Rates nicht öffentlich stattfinden.
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