Bei einem Plenum handelt es sich um eine Sitzung in einer großen Versammlung, wie zum Beispiel in einem Parlament, einem Kongress oder einem Gremium, bei der alle zugehörigen Mitglieder dieser Versammlung auch wirklich anwesend sind. Ein anderes Wort für „Plenum“ ist auch „Vollversammlung“ und in diesem Fall meint das Wort „Plenum“ die Gesamtheit aller demokratisch gewählten Abgeordneten eines Parlaments.
Als „Plenum“ werden auch Sitzungstagungen bezeichnet, die sich mit bestimmten Themen befassen, zu denen die unterschiedlichsten Experten oder aber auch am Thema Interessierte eingeladen sind. Außerdem findet der Begriff „Plenum“ ebenfalls in Lehrinstitutionen wie der Universität Verwendung, wenn beispielsweise ein Studierender einen Vortrag vor der anwesenden Studentenschaft hält.
Das Wort „Plenum“ kommt aus dem Lateinischen und leitet sich von dem Adjektiv „plenus“ ab, was „voll“ bedeutet. Damit ist gemeint, dass alle Mitglieder einer Versammlung beziehungsweise einer Institution anwesend sind, die Versammlung also „voll“ ist. Findet eine Sitzung vor einem Plenum statt, so nennt man diese auch „Plenarsitzung“.
Solch ein Plenum findet man in allen Parlamenten der Welt, so zum Beispiel auch im Deutschen Bundestag. Es wird im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin abgehalten. Im Plenum werden Entwürfe von Gesetzesvorlagen diskutiert, bis sie schließlich vom Bundestag endgültig als Gesetz beschlossen werden. Des Weiteren werden im Plenum wichtige Debatten über alle politischen Belange abgehalten, genauso wie wichtige Regierungserklärungen oder die letztendliche Wahl des Bundeskanzlers. Die Plenarsitzungen sind meistens öffentlich zugänglich und jeder Besucher hat die Möglichkeit eine solche Sitzung auf der Besuchertribüne des Plenarsaales im Reichstag zu verfolgen. Darüber hinaus werden die Beschlüsse einer Sitzung protokolliert. Dieses Protokoll wird anschließend für jedermann öffentlich zugänglich auf der Webseite des Bundestags zur Verfügung gestellt. Durch dieses Öffentlichmachen der Plenarsitzungen sollen die politischen Diskussionen und Beschlüsse für jeden politisch Interessierten in Deutschland sichtbar und die Demokratie direkt erfahrbar gemacht werden.
Ein weiteres Beispiel für ein Plenum findet man im Europäischen Parlament in Straßburg in Frankreich. Es besteht seit 1952 und setzt sich aus den gewählten Vertretern aller Bürger in der Europäischen Union zusammen, die die wichtigsten politischen Fragen in Europa diskutieren. Diese Vertreter nennt man auch Europaabgeordnete und diese werden alle 5 Jahre direkt von allen Wahlberechtigten in der Europäischen Union gewählt. Im Jahre 2014 befinden sich insgesamt 751 Abgeordnete im Europaparlament, die aus den 28 Mitgliedsstaaten der EU kommen.
Die Ansprachen und Diskussionen im Plenum werden in 24 Sprachen gehalten, weswegen vor allem auch Dolmetscher und Übersetzer im Plenum des Europaparlaments eine wichtige Aufgabe haben. Das Europaparlament hält einmal im Monat (mit Ausnahme einer Sommerpause im August) eine Plenartagung ab, die insgesamt vier Tage dauert. Die Abgeordneten stellen Berichte zu den unterschiedlichsten Themen vor, von denen einige in einer Aussprache näher erläutert werden. Dabei legen die unterschiedlichen Fraktionen des Parlaments, die alle eine eigene Meinung zum Thema besitzen, ihre Sicht über die Angelegenheit dar. Anschließend findet die Abstimmung mit Handzeichen statt.
Währenddessen können die Abgeordneten im Plenum für einen Änderungsantrag der zu beschließenden Sache stimmen. Ist die Beschlussfähigkeit des Plenums gegeben und hat der Beschluss eine Mehrheit der Stimmen erhalten,so ist er erfolgreich durchgebracht worden. Auch danach haben die Abgeordneten noch einmal die Möglichkeit im Plenum zu erklären, warum sie sich selbst oder ihre Fraktion für ihre Art der Abstimmung entschieden haben.
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