von Britta Pawlak
Die Staatsbürgerschaft oder auch Staatsangehörigkeit gibt an, welchem Land ein Einzelner zugehörig ist - so kann er beispielsweise Deutscher, Engländer, Türke, Franzose oder Schwede sein. Als Deutscher hat man dann einen deutschen Pass, in dem die Staatsangehörigkeit vermerkt ist. Sie besagt, dass wir Staatsbürger eines bestimmten Landes sind und damit gewisse Rechte und Pflichten haben.
Während der Staat auch die Aufgabe hat, seine Bürger zu schützen, sind diese umgekehrt verpflichtet, sich an die staatlichen Gesetze zu halten - sie dürfen den Staat nicht bekämpfen. Staatsbürger müssen zum Beispiel Steuern an den Staat zahlen. Die Rechte, die nur Bürger eines bestimmten Landes haben, bezeichnet man als Bürgerrechte - Menschen, die sich für kurze Zeit in einem Staat aufhalten, oder Migranten mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft sind von diesen Rechten ausgeschlossen. Die Menschenrechte hingegen sind diejenigen Rechte, die allen Menschen gewährt werden sollen - unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft sie haben oder wo sie sich gerade aufhalten. Die Menschenrechte und die Bürgerrechte sind in der Verfassung niedergeschrieben und bilden die Grundrechte nach dem deutschen Grundgesetz.
Beispielsweise haben die Staatsbürger in demokratischen Ländern wie Deutschland das Recht, sich zu versammeln und gegen etwas zu protestieren - man nennt das "Versammlungsfreiheit". Das heißt allerdings nicht, dass es Ausländern umgekehrt verboten ist, Demonstrationen abzuhalten. Sie können sich aber nicht auf das Recht der Versammlungsfreiheit berufen. Weiterhin haben Staatsbürger eines Landes das Recht der freien Berufswahl. Außerdem ist das Wahlrecht ein wichtiges Bürgerrecht - wer nicht Staatsbürger eines Landes ist, darf hingegen auch nicht zur Wahl gehen. Der Staat gewährt also seinen Bürgern, politisch mitzuentscheiden - die Staatsbürger haben einen Einfluss darauf, welche Politiker an die Macht kommen und welche Parteien ihr Land regieren.
Nicht immer ist eine Person aber nur einem Land zugehörig - wer zum Beispiel Eltern aus zwei verschiedenen Ländern hat, kann auch eine "doppelte Staatsbürgerschaft" annehmen. Er hat damit aber nicht doppelt so viele Rechte und Pflichten wie andere Menschen, sondern in diesem Fall ist entscheidend, in welchem Staat derjenige auch lebt. Es gibt auf der Welt keine einheitliche Regelung zum Erwerb der Staatsbürgerschaft. In Deutschland ist die Abstammung ausschlaggebend für die Staatsangehörigkeit: Wer zumindest einen deutschen Elternteil hat, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft. Kommt der andere Elternteil aus dem Ausland, kann das Kind "Doppelstaater" werden. Wenn ein Kind zweier ausländischer Eltern in Deutschland auf die Welt kommt, kann es nur dann deutscher Staatsbürger werden, wenn zumindest ein Elternteil mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt hat.
Auch "Einbürgerungen" sind möglich: Nach dem deutschen Gesetz muss ein Ausländer mindestens acht Jahre lang in Deutschland gelebt haben, einen Beruf ausüben, die deutsche Sprache beherrschen und Kenntnisse zur deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung besitzen, um eingebürgert zu werden. Das bedeutet, dass jemand eine neue Staatsbürgerschaft annimmt und in der Regel seine alte dafür ablegt - wenn Schweizer oder EU-Bürger deutsche Staatsangehörige werden, dürfen sie allerdings ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten.
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