von Martin Coerper und Andreas Fischer
Immer wieder kommt es innerhalb verschiedener Berufsgruppen zu Streiks - wie aktuell bei den Lokführern der Deutschen Bahn. Was ist der Sinn und Zweck einer Arbeitsniederlegung? Was fordern die Angestellten und was können sie dadurch erreichen? Welche Rolle spielen dabei die Gewerkschaften? Wie wird ein Arbeitskampf ausgetragen und gelöst?
In Deutschland, wie in den meisten demokratischen Industriestaaten, gibt es ein freies "Tarifvertragssystem". Das heutige hat sich mit dem Beginn der Industrialisierung zu Anfang des 19. Jahrhunderts herausgebildet. Damals haben sich Arbeitnehmergruppen zu so genannten Gewerkschaften zusammengeschlossen, um ihre Stellung zu stärken. Gewerkschaften gibt es für viele verschiedene Berufsgruppen.
Sie setzen sich für die Rechte von Angestellten ein - zum Beispiel für mehr Lohn, bessere Arbeitszeiten und mehr Mitbestimmung in den Betrieben. Damit sich einzelne Arbeitgeber nicht einer großen und mächtigen Gewerkschaft ausgesetzt sahen, haben auch diese Verbände gegründet, um ihre Stellung gegenüber den Gewerkschaften zu verbessern. So wurde es möglich, dass durch freie Vereinbarungen zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen von großen Gruppen festgelegt wurde, nach welchen Bedingungen gearbeitet wird.
Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesrepublik Österreich oder der Bundesrepublik Schweiz (Schweizerische Eidgenossenschaft), werden auf Grundlage unseres freiheitlichen Wirtschaftssystems die Arbeitsbedingungen im Rahmen der Gesetze frei ausgehandelt - und zwar durch die Gewerkschaften und die Arbeitgeber. Das heißt, es werden die Bedingungen verhandelt und festgelegt, unter denen die Angestellten Arbeit leisten, um dafür Geld zu bekommen.
Streik als Druckmittel der Arbeitnehmer
Die Ergebnisse der Verhandlungen werden in dem "Tarifvertrag" festgehalten. Ein solcher Vertrag regelt die Höhe des Gehalts einer bestimmten Berufsgruppe, die Menge der freien Tage und viele weitere Dinge. Der Inhalt eines Tarifvertrages ist - wie jeder Vertrag - für beide Seiten verbindlich. Können sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeber jedoch nicht einigen, wird als letztes Mittel zur Konfliktlösung von Seiten der Arbeitnehmer der Streik eingesetzt. Diese fordern zum Beispiel höhere Löhne, bessere Arbeitszeiten und mehr freie Tage.
Der Streik ist die geplante Niederlegung der Arbeit, um einen Abschluss des Vertrages nach seinen Vorstellungen zu erreichen. Auf diese Weise wollen die Arbeitnehmer Druck auf ihre Chefs ausüben. Die Arbeitgeber haben dann nämlich immer weniger Produkte oder Dienstleistungen für ihre Kunden zur Verfügung und können bald kein Geld mehr verdienen. Allerdings braucht eine Firma ihren streikenden Angestellten auch keinen Lohn zu bezahlen. Denn Geld bekommt nur derjenige, der auch arbeitet. Es gibt aber auch Ausnahmen von dem Grundsatz "Lohn gegen Arbeit" - wie Urlaub oder Krankheit des Angestellten.
Reaktion der Arbeitgeber: Aussperrung der Angestellten
Damit streikende Arbeitnehmer aber weiterhin Geld haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, erhalten alle Mitglieder einer Gewerkschaft Streikgeld von dieser. Dieses Geld haben alle Gewerkschaftsmitglieder jahrelang im Voraus dort angespart, indem sie zum Beispiel 1 % ihres Monatsgehalts an die Gewerkschaft abgegeben haben.
Die Arbeitgeber ihrerseits müssen den Streik nicht einfach über sich ergehen lassen. Sie können als Reaktion auf den Streik einen Teil der nicht streikenden Arbeitnehmer aussperren. Das bedeutet, der Firmenchef schließt die Tore seiner Fabrik und lässt auch keinen der arbeitswilligen Mitarbeiter mehr hinein. Die Arbeitgeber wollen so gegenüber der Gewerkschaft ein Verhandlungsgleichgewicht schaffen. Der Gruppe der ausgesperrten Angestellten muss der Arbeitgeber dann auch keinen Lohn zahlen.
Damit wiederum steigt der Druck auf die zum Streik aufrufende Gewerkschaft. Mit den Mitteln Streik auf der einen Seite und Aussperrung auf der anderen Seite soll zwischen den "Gegnern" Waffengleichheit bestehen. Der Arbeitskampf wird meist so lange fortgesetzt, bis einer Seite das Geld ausgeht oder der Leidensdruck so groß ist, dass wieder verhandelt wird. Dann kommt es zu einer Einigung oder einem Kompromiss.
Greift der Staat bei Arbeitskämpfen ein?
Einige Politiker und Bürger sind der Ansicht, der Staat müsste bei lange andauernden und bundesweiten Streiks schlichtend eingreifen oder diese sogar beenden. Auch die menschliche Arbeitskraft zählt aber als "Wirtschaftsgut". In unserem wirtschaftlichen System wird der Preis der Arbeit also durch Angebot und Nachfrage geregelt.
Ist das Angebot höher als die Nachfrage, sinkt der Preis der Arbeit. Ist aber die Nachfrage größer als das Angebot, dann steigt der Preis. Das ist der Grund, weshalb die Tarifvertragsparteien - natürlich im Rahmen der staatlichen Gesetzte - frei sind, was die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen betrifft. Deshalb dürfen sie untereinander auch Arbeitskämpfe austragen. Diese verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit nennt man "Tarifautonomie" (Autonomie bedeutet "Selbstständigkeit"/ "Unabhängigkeit").
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